ORGANISATORISCHES - Kindergarten Wald im Pinzgau
ALLGEMEINES:
Wir bieten Mittagessen unter Einhaltung der Qualitätsstandards für Verpflegung im Kindergarten vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumschutz an. Das Mittagessen wird vom Verpflegungsbetrieb Kristallbad bezogen.
Einmal in der Woche (montags) bringt eine Bezugsperson in der Früh einen saisonalen Obstkorb in die jeweilige Gruppe. Das Obst wird von uns aufgeschnitten und den Kindern während des Vormittags gereicht.
Der Kindergartenmonatsbeitrag pro Kind beträgt € 100,00 und ist ab 01.04.2023 im Ausmaß von 20 – 31,15 Stunden pro Woche für Kinder ab dem 3. Lebensjahr mit Stichtag 1. September beitragsfrei.
Die gemeindeeigene Ferienbetreuung an Weihnachten und Ostern sowie die Schnuppertage beträgt je Tag zusätzlich zum Monatsbeitrag ab dem 01.07.2023 € 5,00.
Der Basteljahresbeitrag wird laut Gebührenordnung der Gemeinde einmal jährlich eingehoben.
Bei einer benötigten Nachmittagsbetreuung arbeiten wir mit dem ortsansässigen Verein Pfifferlingplatzl (flexible Kinderbildungseinrichtung) zusammen.
ÖFFNUNGSZEITEN:
Unser Kindergarten Blumenwiese ist von Montag bis Freitag, von 7.00 bis 13.15 Uhr geöffnet, und wird von ausgebildeten Kindergartenpädagoginnen und Helferinnen betreut.
EINSCHREIBUNG:
Die Eltern und Kinder werden im Februar an einem Nachmittag in den Kindergarten zur Kindergarteneinschreibung eingeladen. Können nicht alle Kinder aufgenommen werden, sind folgende Reihungskriterien maßgeblich:
1. Vorschulkinder (unabhängig ob Berufstätigkeit der Erziehungs-berechtigten besteht oder nicht);
2. Kinder, die zum Stichtag bereits 4 Jahre alt sind (unabhängig ob Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten besteht oder nicht);
3. Geschwisterkinder (unabhängig ob Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten besteht oder nicht);
4. Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten des Kindes;
5. Alter des Kindes (unabhängig ob Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten besteht oder nicht);
DAS KINDERGARTENJAHR:
Das Kindergartenjahr beginnt am 2. Montag im September und schließt mit der letzten vollen Juliwoche.
Im August erfolgt mit Standort Kindergarten und Turnsaal Wald die gemeindeübergreifende Ferienbetreuung vom Verein Pfifferlingplatzl (flexible Kinderbildungseinrichtung) mit separater Anmeldung.
An gesetzlichen Feiertagen sowie an den Fenstertagen nach Fronleichnam und Christi Himmelfahrt ist der Kindergarten geschlossen. In den Semesterferien ist der Kindergarten geöffnet, in den Weihnachts- und Osterferien bei Bedarf.
Jedes Kind in einer Betreuungseinrichtung sollte 5 Wochen pro Jahr betreuungsfreie Urlaubszeit haben. Darunter fallen keine Abwesenheiten wegen Krankheit.
AUFSICHTSPFLICHT:
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an eine Betreuungsperson im Kindergarten, und endet sobald das Kind von den Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten abgeholt wird.
DATENSCHUTZ:
Seit Mai 2018 trat in Österreich das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Daher benötigen wir die Unterschrift der Erziehungsberechtigten für Datenerhebungen bzw. Datenverarbeitungen.
GESUNDHEIT:
Gesundheitliche Probleme, besonders ansteckende Krankheiten, sind uns zu melden. Kranke Kinder bitte zu Hause betreuen. Im Kindergarten dürfen wir keine Medikamente verabreichen.